Fertiggericht Senf.technische Bedingungen. Tafelsenf (TTK3663) Transport und Lagerung

Guten Tag, Freunde! Heute werden wir über einen interessanten Lebensmittelzusatzstoff sprechen, den absolut jeder kennt. Viele Menschen lieben es und essen es täglich, aber nicht viele wissen, wie man dieses Gewürz zu Hause zubereitet. Wir bereiten ein sehr leckeres Rezept vor und schauen uns im Detail an, woraus Tafelsenf laut GOST besteht.

Es gibt viele Senfsorten und verschiedene Sorten erfordern unterschiedliche Gewürze und Würzmittel. Wir bereiten die gängigste Sorte zu – Tafelsenf. Seine Zusammensetzung ist nicht besonders komplex, alle Produkte sind erschwinglich und normalerweise in jedem Haushalt zu finden. Wenn Sie mehr vom fertigen Produkt erhalten möchten, erhöhen Sie die Menge der Zutaten und halten Sie dabei alle Proportionen strikt ein.

Gemäß den technischen Spezifikationen muss Tafelsenf einen scharfen Geschmack und eine gleichmäßige Konsistenz haben. Der Status von RST RSFSR 253-87 für 2016–2017 bleibt relevant, da die Gültigkeitsdauer aufgehoben wurde. Mit diesen Berechnungen können Sie nun bedenkenlos einen Senf zubereiten, der wie Ihre Kindheit schmeckt. Das aktuelle GOST geht von folgenden Standards für den Massenanteil der Stoffe im Produkt aus:

  • Trockenmasse - 39-41%
  • Fett – 6 %
  • Zucker – 8 %
  • Salz – 2–2,5 %
  • Essigsäure – 1,7–2,2 %

Ich schlage vor, dass Sie Senf nach meinen vorgefertigten Berechnungen zubereiten. Sie erfüllen eindeutig die oben genannten Standards und das Ergebnis ist einfach erstaunlich!

Zutaten:

  • Trockener Senf (Pulver) – 26,0 g.
  • Zucker - 8,0 g.
  • Salz - 2,5 g.
  • Essigsäure 80 % - 2,8 ml.
  • Pflanzenöl - 6 g.
  • Lorbeerblatt - 0,03 g.
  • Schwarzer Pfeffer - 0,02 g.
  • Zimt - 0,02 g.
  • Nelken - 0,02 g.
  • Wasser - 54,61 ml.

Schritt-für-Schritt-Vorbereitung:

  1. Gießen Sie kaltes Wasser in einen Topf, fügen Sie Salz, Zucker und Gewürze (Lorbeerblatt, Pfeffer, Zimt und Nelken) hinzu.
  2. Auf das Feuer stellen und die Mischung zum Kochen bringen.
  3. Den Topf vom Herd nehmen, den Deckel schließen und über Nacht ziehen lassen.
  4. Am nächsten Tag stellen wir alles wieder aufs Feuer und warten, bis es kocht.
  5. Essigsäure hinzufügen.
  6. Die Lösung in einen separaten Behälter mit trockenem Senf abseihen.
  7. Mischen Sie beide Mischungen gründlich und mahlen Sie, bis sie vollständig homogen und glatt sind.
  8. Mit einem Deckel abdecken und mehrere Stunden an einen warmen Ort stellen.
  9. Dann Pflanzenöl hinzufügen und gut vermischen. Der Senf ist fertig!
  10. In einem luftdichten Behälter im Kühlschrank aufbewahren. Von einer sehr langen Lagerung wird abgeraten, da das Produkt keine Konservierungsstoffe enthält. Aber ich bin mir sicher, dass es Ihnen nicht lange im Gedächtnis bleiben wird!

Nährwert des fertigen Produkts pro 100 g:

Kaloriengehalt: 143 kcal.

  • Proteine: 9,9 g
  • Fett: 5,3
  • Kohlenhydrate: 12,7

Enthält Kalium, Magnesium, Kalzium, Eisen, Phosphor, Vitamine A, E, B1, B2.

Echter, hausgemachter Senf hat viele nützliche Eigenschaften. Erstens wissen viele Menschen um die antimikrobiellen und entzündungshemmenden Eigenschaften von Senf. Es wird bei Erkältungen eingesetzt, hat wärmende Eigenschaften und fördert die Durchblutung. Verbessert perfekt die Immunität, was wiederum dem Körper hilft, saisonale Infektionskrankheiten zu bekämpfen.

Senf hilft dem Körper nicht nur dabei, Keime zu bekämpfen, sondern ist auch bei Mädchen bekannt, die versuchen, Gewicht zu verlieren. Senf verbessert den Stoffwechsel, baut Fette ab und hilft so beim Abnehmen. Und wenn Sie Wraps mit Senf herstellen, wird der Effekt noch deutlicher. Dennoch muss es mit Vorsicht angewendet werden, da es sonst zu Verbrennungen bei empfindlicher Haut kommen kann. Haarmasken mit Senf wecken die Haarfollikel, lassen das Haar schneller wachsen und stärken es.

Senf kann als Zutat in anderen Soßen oder als Marinade für Fleisch verwendet werden. Mit Senf können Sie beispielsweise köstliche hausgemachte Mayonnaise zubereiten, die viel besser ist als im Laden gekaufte Mayonnaise.

Aber dieses Produkt hat auch Kontraindikationen. Senf wird für schwangere Frauen nicht empfohlen und sollte nicht an sehr kleine Kinder verabreicht werden.

Menschen, die an Tuberkulose leiden oder Probleme mit dem Magen-Darm-Trakt haben (Gastritis, Magengeschwür, Enterokolitis), sollten dieses Produkt meiden. Außerdem sollten Sie dieses Gewürz nicht essen, wenn Sie häufig allergische Reaktionen haben.

Wie bereits erwähnt, sollten Sie Senf bei empfindlicher Haut nur sehr vorsichtig als Maske und Packung verwenden. Es ist besser, es durch etwas anderes zu ersetzen oder es in kleinen Mengen zu verwenden.

Ich hoffe, dieser Artikel war für Sie nützlich. Abonnieren Sie meinen Blog, bis bald!

GOST 9159-71

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

ANFORDERUNGEN AN BESCHAFFUNG UND LIEFERUNG. TECHNISCHE BEDINGUNGEN

Offizielle Veröffentlichung

Standardinform

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

SENFSAMEN (INDUSTRIELLE ROHSTOFFE)

Anforderungen an Beschaffung und Lieferung

Technische Spezifikationen GOST

9159-71

Senfkörner (industrieller Rohstoff).

Anforderungen an staatliche Einkäufe und Lieferungen.

MKC 67.200.20 OKP 97 2113

Datum der Einführung 01.07.72

Diese Norm gilt für Senfkörner, die über das staatliche Beschaffungssystem beschafft und zur industriellen Verarbeitung geliefert werden.

Sek. 1. (Gelöscht, Änderung Nr. 2).

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Die Grundnormen, nach denen Zahlungen für geerntete Senfkörner erfolgen, sind in der Tabelle aufgeführt. 2.

Tabelle 2*

2.2. Restriktive Normen

2.2.1. Restriktive Normen für geerntete und gelieferte Senfkörner sind in der Tabelle angegeben. 3.

Tisch 3

* Mit Zustimmung der Beschaffungsorganisation und des Lieferanten sind der Saatgutfeuchtigkeitsgehalt und der Unkrautgehalt in Senfkörnern nach strengeren Standards zulässig, sofern es möglich ist, dieses Saatgut unter Bedingungen zu bringen, die seine Sicherheit gewährleisten.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

* Tabelle 1. (Ausgenommen, Änderung Nr. 2).

Offizielle Veröffentlichung

Die Vervielfältigung ist verboten

© STANDARDINFORM, 2010

2.3. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

2.4. Beschaffte und gelieferte Senfkörner müssen nicht hitzebeständig, in einem gesunden Zustand sein und den charakteristischen Geruch normaler Senfkörner aufweisen (ohne muffige, schimmelige oder fremde Gerüche).

2.4a. Anforderungen an die Qualität exportierter Senfkörner werden in einer Vereinbarung (Vertrag) zwischen dem Lieferanten und einer ausländischen Wirtschaftsorganisation oder einem ausländischen Käufer festgelegt.

Auf Antrag der Staatskommission des Ministerrats der UdSSR für Ernährung und Beschaffung können die Standards und Qualitätsindikatoren importierter Senfkörner in einer Vereinbarung (Vertrag) einer ausländischen Wirtschaftsorganisation geändert werden.

(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 3).

2.5. Zusammensetzung von Unkraut- und Ölsaatenverunreinigungen (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.5.1. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

2.5.2. Zu den Unkrautverunreinigungen gehören:

der gesamte Durchgang durch ein Sieb mit Löchern von 1 mm Durchmesser; im Rückstand auf einem Sieb mit Löchern von 1 mm Durchmesser: mineralische Verunreinigungen (Erde, Sand, Kieselsteine ​​usw.);

organische Verunreinigungen (Spreu, Teile von Stängeln und Schoten, Samenfilme usw.); Samen aller Wildpflanzen;

Samen von Kulturpflanzen, die nicht als Ölsaaten gelten;

Senfkörner sowie Raps-, Raps-, Indau-, Ackersenf- und Leindottersamen, durch Selbsterhitzung oder Trocknung verdorben, verkohlt, schimmelig, faul – alle mit deutlich verdorbenem Endosperm.

2.5.3. Zu den öligen Verunreinigungen gehören Senfkörner: gebrochen, zerkleinert und zerfressen;

gekeimt;

stark unterentwickelt – mickrig; unreif - grün;

durch Selbsterhitzung oder Austrocknung beschädigt, schimmelig, frittiert, mit deutlich veränderter Farbe der Schale und des Endosperms.

Zu den öligen Verunreinigungen zählen auch Samen von Raps, Raps, Indau, Ackersenf und Leindotter, ganz und beschädigt, die nicht mit der Art der Schädigung als Unkrautverunreinigung in Zusammenhang stehen. 2.5.2 - 2.5.3. (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

3. ANNAHME

3.1. Akzeptanzregeln - gemäß GOST 10852.

3.2. Senfkörner, die Beimischungen von Raps, Raps, Indau, Ackersenf, Leindotter oder anderen Ölsaaten enthalten, die mehr als 15 % der Masse aller Samen ausmachen, zusammen mit Beimischungen, werden als Mischung von Senfkörnern mit anderen Feldfrüchten akzeptiert, wobei ihre Zusammensetzung in Prozent angegeben wird.

3.3. Jeder Charge muss ein Zertifikat beigefügt sein, das den Gehalt an toxischen Elementen, Mykotoxinen und Pestiziden bestätigt.

3.4. Der Gehalt an toxischen Elementen, Mykotoxinen und Pestiziden wird nach dem festgelegten Verfahren überwacht.

4. METHODEN ZUR BESTIMMUNG DER QUALITÄT

4.1. Probenahme - gemäß GOST 10852.

4.2. Bestimmung von Farbe und Geruch – gemäß GOST 27988.

4.3. Bestimmung der Luftfeuchtigkeit - gemäß GOST 10856.

4.4. Bestimmung von Unkraut- und Ölsaatenverunreinigungen – gemäß GOST 10854.

4.5. Bestimmung des Schädlingsbefalls – nach GOST 10853.

4.6. Bestimmung des Gehalts an toxischen Elementen – gemäß GOST 26927, GOST 26928, GOST 26930 – GOST 26934, Mykotoxinen und Pestiziden – nach vom Gesundheitsministerium der UdSSR genehmigten Methoden.

Sek. 3, 4. (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

5. TRANSPORT UND LAGERUNG

5.1. Beim Platzieren, Transportieren und Lagern von Senfkörnern müssen folgende Bedingungen berücksichtigt werden:

a) durch Feuchtigkeit:

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Beschaffungsministerium der UdSSR-ENTWICKLER

ALS. Belilovskaya, Ph.D. Technik. Naturwissenschaften (Themenleiter); T.A. Saprykina, Ph.D. Technik. Wissenschaften

GOST 9159-71

Senfkörner (industrielle Rohstoffe). Anforderungen an Beschaffung und Lieferung. Technische Bedingungen

GOST 9159-71
Gruppe C23

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

SENFSAMEN (INDUSTRIELLE ROHSTOFFE)

Anforderungen an Beschaffung und Lieferung

Technische Bedingungen

Senfkörner (industrieller Rohstoff). Anforderungen an staatliche Einkäufe und Lieferungen. Spezifikationen

MKS 67.200.20
OKP 97 2113

Datum der Einführung: 01.07.1972

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Beschaffungsministerium der UdSSR
ENTWICKLER

A.S.Belilovskaya, Ph.D. Technik. Naturwissenschaften (Themenleiter); T. A. Saprykina, Ph.D. Technik. Wissenschaften

2. GENEHMIGT UND IN KRAFT getreten durch Beschluss des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrates der UdSSR vom 08.11.71 N 1400

3. STATT GOST 9159-59

4. REFERENZ REGULATIVE UND TECHNISCHE DOKUMENTE

Artikelnummer

GOST 10852-86

GOST 10853-88

GOST 10854-88

GOST 10856-96

GOST 26927-86

GOST 26928-86

GOST 26930-86 - GOST 26934-86

GOST 27988-88

5. Die Gültigkeitsdauer wurde gemäß Protokoll N 5-94 des Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (IUS 11-12-94) aufgehoben.

6. AUSGABE (Juni 2010) mit Änderungen Nr. 1, 2, 3, genehmigt im September 1984, September 1986, November 1990 (IUS 12-84, 10-86, 2-91)

Diese Norm gilt für Senfkörner, die über das staatliche Beschaffungssystem beschafft und zur industriellen Verarbeitung geliefert werden.

Abschnitt 1. (Gelöscht, Änderung Nr. 2).

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Die Grundnormen, nach denen Zahlungen für geerntete Senfkörner erfolgen, sind in Tabelle 2 aufgeführt.

Tabelle 2*
_____________________________
* Tabelle 1. (Ausgenommen, Änderung Nr. 2).

2.2. Restriktive Normen

2.2.1. Restriktive Normen für geerntete und gelieferte Senfkörner sind in Tabelle 3 aufgeführt.

Tisch 3

________________
* Mit Zustimmung der Beschaffungsorganisation und des Lieferanten sind der Saatgutfeuchtigkeitsgehalt und der Unkrautgehalt in Senfkörnern nach strengeren Standards zulässig, sofern es möglich ist, dieses Saatgut unter Bedingungen zu bringen, die seine Sicherheit gewährleisten.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.3. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

2.4. Beschaffte und gelieferte Senfkörner müssen hitzebeständig, in einem gesunden Zustand sein und den charakteristischen Geruch normaler Senfkörner aufweisen (ohne muffige, schimmelige oder fremde Gerüche).
Der Gehalt an toxischen Elementen, Mykotoxinen und Pestiziden in Senfkörnern sollte die zulässigen Werte nicht überschreiten, die durch medizinische und biologische Anforderungen, Hygienestandards für die Qualität von Lebensmittelrohstoffen und Lebensmittelprodukten des Gesundheitsministeriums der UdSSR festgelegt sind.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.4a. Anforderungen an die Qualität exportierter Senfkörner werden in einer Vereinbarung (Vertrag) zwischen dem Lieferanten und einer ausländischen Wirtschaftsorganisation oder einem ausländischen Käufer festgelegt.
Auf Antrag der Staatskommission des Ministerrats der UdSSR für Ernährung und Beschaffung können die Standards und Qualitätsindikatoren importierter Senfkörner in einer Vereinbarung (Vertrag) einer ausländischen Wirtschaftsorganisation geändert werden.
(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 3).

2.5. Zusammensetzung von Unkraut- und Ölsaatenverunreinigungen
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.5.1. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

2.5.2. Zu den Unkrautverunreinigungen gehören:
der gesamte Durchgang durch ein Sieb mit Löchern von 1 mm Durchmesser;
im Rest auf einem Sieb mit Löchern von 1 mm Durchmesser:
mineralische Verunreinigungen (Erde, Sand, Kieselsteine ​​usw.);
organische Verunreinigungen (Spreu, Teile von Stängeln und Schoten, Samenfilme usw.);
Samen aller Wildpflanzen;
Samen von Kulturpflanzen, die nicht als Ölsaaten gelten:
Senfkörner sowie Raps-, Raps-, Indau-, Ackersenf- und Leindottersamen, durch Selbsterhitzung oder Trocknung verdorben, verkohlt, schimmelig, faul – alle mit deutlich verdorbenem Endosperm.

2.5.3. Zu den öligen Verunreinigungen zählen Senfkörner:

zerbrochen, zerdrückt und korrodiert;
gekeimt;
stark unterentwickelt – mickrig;
unreif - grün;
durch Selbsterhitzung oder Austrocknung beschädigt, schimmelig, frittiert, mit deutlich veränderter Farbe der Schale und des Endosperms.
Zu den öligen Verunreinigungen zählen auch Samen von Raps, Raps, Indau, Ackersenf und Leindotter, ganz und beschädigt, die nicht mit der Art der Schädigung als Unkrautverunreinigung in Zusammenhang stehen.

2.5.2-2.5.3. (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

3. ANNAHME

3.1. Akzeptanzregeln - gemäß GOST 10852.

3.2. Senfkörner, die Beimischungen von Raps, Raps, Indau, Ackersenf, Leindotter oder anderen Ölsaaten enthalten, die mehr als 15 % der Masse aller Samen ausmachen, sowie Verunreinigungen werden als Mischung von Senfkörnern mit anderen Feldfrüchten akzeptiert, wobei ihre Zusammensetzung in Prozent angegeben wird.

3.3. Jeder Charge muss ein Zertifikat beigefügt sein, das den Gehalt an toxischen Elementen, Mykotoxinen und Pestiziden bestätigt.

3.4. Der Gehalt an toxischen Elementen, Mykotoxinen und Pestiziden wird nach dem festgelegten Verfahren überwacht.

4. METHODEN ZUR BESTIMMUNG DER QUALITÄT

4.1. Probenahme - gemäß GOST 10852.

4.2. Bestimmung von Farbe und Geruch – gemäß GOST 27988.

4.3. Bestimmung der Luftfeuchtigkeit - gemäß GOST 10856.

4.4. Bestimmung von Unkraut- und Ölsaatenverunreinigungen – gemäß GOST 10854.

4.5. Bestimmung des Schädlingsbefalls – nach GOST 10853.

4.6. Bestimmung des Gehalts an toxischen Elementen – gemäß GOST 26927, GOST 26928, GOST 26930 – GOST 26934, Mykotoxinen und Pestiziden – nach vom Gesundheitsministerium der UdSSR genehmigten Methoden.
Abschnitt 3, 4. (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

5. TRANSPORT UND LAGERUNG

5.1. Beim Platzieren, Transportieren und Lagern von Senfkörnern müssen folgende Bedingungen berücksichtigt werden:

a) durch Feuchtigkeit:

b) je nach Verschmutzung:

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

ROSSTANDART FA für technische Regulierung und Messtechnik
NEUE NATIONALE STANDARDS: www.protect.gost.ru
FSUE STANDARDINFORM Bereitstellung von Informationen aus der Datenbank „Russische Produkte“: www.gostinfo.ru
FA ÜBER TECHNISCHE VORSCHRIFTEN System „Gefahrgüter“: www.sinatra-gost.ru

GOST 9159-71 Senfkörner (industrielle Rohstoffe). Anforderungen an Beschaffung und Lieferung. Spezifikationen (mit Änderungen Nr. 1, 2, 3)

GOST 9159-71

Gruppe C23

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

SENFSAMEN (INDUSTRIELLE ROHSTOFFE)

Anforderungen an Beschaffung und Lieferung

Technische Bedingungen

Senfkörner (industrieller Rohstoff). Anforderungen an staatliche Einkäufe und Lieferungen. Spezifikationen


MKS 67.200.20
OKP 97 2113

Datum der Einführung: 01.07.1972

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Beschaffungsministerium der UdSSR

ENTWICKLER

A.S.Belilovskaya, Ph.D. Technik. Naturwissenschaften (Themenleiter); T. A. Saprykina, Ph.D. Technik. Wissenschaften

2. GENEHMIGT UND IN KRAFT getreten durch Beschluss des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrates der UdSSR vom 08.11.71 N 1400

3. STATT GOST 9159-59

4. REFERENZ REGULATIVE UND TECHNISCHE DOKUMENTE

Artikelnummer

5. Die Gültigkeitsdauer wurde gemäß Protokoll N 5-94 des Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (IUS 11-12-94) aufgehoben.

6. AUSGABE (Juni 2010) mit Änderungen Nr. 1, 2, 3, genehmigt im September 1984, September 1986, November 1990 (IUS 12-84, 10-86, 2-91)


Diese Norm gilt für Senfkörner, die über das staatliche Beschaffungssystem beschafft und zur industriellen Verarbeitung geliefert werden.


Abschnitt 1. (Gelöscht, Änderung Nr. 2).

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Die Grundnormen, nach denen Zahlungen für geerntete Senfkörner erfolgen, sind in Tabelle 2 aufgeführt.

Tabelle 2*
_____________________________
* Tabelle 1. (Ausgenommen, Änderung Nr. 2).

Indikatorname

Feuchtigkeit, %

Schädlingsbefall

Nicht erlaubt



2.2. Restriktive Normen

2.2.1. Restriktive Normen für geerntete und gelieferte Senfkörner sind in Tabelle 3 aufgeführt.

Tisch 3

Indikatorname

Luftfeuchtigkeit, %, nicht mehr*

Unkraut- und Ölsaatenverunreinigungen (gesamt), %, nicht mehr*

einschließlich Unkrautverunreinigungen

Schädlingsbefall

Nicht zulässig, außer bei Zeckenbefall nicht höher als Stadium II

________________
* Mit Zustimmung der Beschaffungsorganisation und des Lieferanten sind der Saatgutfeuchtigkeitsgehalt und der Unkrautgehalt in Senfkörnern nach strengeren Standards zulässig, sofern es möglich ist, dieses Saatgut unter Bedingungen zu bringen, die seine Sicherheit gewährleisten.


(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.3. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

2.4. Beschaffte und gelieferte Senfkörner müssen hitzebeständig, in einem gesunden Zustand sein und den charakteristischen Geruch normaler Senfkörner aufweisen (ohne muffige, schimmelige oder fremde Gerüche).

Der Gehalt an toxischen Elementen, Mykotoxinen und Pestiziden in Senfkörnern sollte die zulässigen Werte nicht überschreiten, die durch medizinische und biologische Anforderungen, Hygienestandards für die Qualität von Lebensmittelrohstoffen und Lebensmittelprodukten des Gesundheitsministeriums der UdSSR festgelegt sind.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.4a. Anforderungen an die Qualität exportierter Senfkörner werden in einer Vereinbarung (Vertrag) zwischen dem Lieferanten und einer ausländischen Wirtschaftsorganisation oder einem ausländischen Käufer festgelegt.

Auf Antrag der Staatskommission des Ministerrats der UdSSR für Ernährung und Beschaffung können die Standards und Qualitätsindikatoren importierter Senfkörner in einer Vereinbarung (Vertrag) einer ausländischen Wirtschaftsorganisation geändert werden.

(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 3).

2.5. Zusammensetzung von Unkraut- und Ölsaatenverunreinigungen

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.5.1. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

2.5.2. Zu den Unkrautverunreinigungen gehören:

der gesamte Durchgang durch ein Sieb mit Löchern von 1 mm Durchmesser;

im Rest auf einem Sieb mit Löchern von 1 mm Durchmesser:

mineralische Verunreinigungen (Erde, Sand, Kieselsteine ​​usw.);

organische Verunreinigungen (Spreu, Teile von Stängeln und Schoten, Samenfilme usw.);

Samen aller Wildpflanzen;

Samen von Kulturpflanzen, die nicht als Ölsaaten gelten:

Senfkörner sowie Raps-, Raps-, Indau-, Ackersenf- und Leindottersamen, durch Selbsterhitzung oder Trocknung verdorben, verkohlt, schimmelig, faul – alle mit deutlich verdorbenem Endosperm.

2.5.3. Zu den öligen Verunreinigungen zählen Senfkörner:

zerbrochen, zerdrückt und korrodiert;

gekeimt;

stark unterentwickelt – mickrig;

unreif - grün;

durch Selbsterhitzung oder Austrocknung beschädigt, schimmelig, frittiert, mit deutlich veränderter Farbe der Schale und des Endosperms.

Zu den öligen Verunreinigungen zählen auch Samen von Raps, Raps, Indau, Ackersenf und Leindotter, ganz und beschädigt, die nicht mit der Art der Schädigung als Unkrautverunreinigung in Zusammenhang stehen.

2.5.2-2.5.3. (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

3. ANNAHME

3.1. Akzeptanzregeln - gemäß GOST 10852.

3.2. Senfkörner, die Beimischungen von Raps, Raps, Indau, Ackersenf, Leindotter oder anderen Ölsaaten enthalten, die mehr als 15 % der Masse aller Samen ausmachen, sowie Verunreinigungen werden als Mischung von Senfkörnern mit anderen Feldfrüchten akzeptiert, wobei ihre Zusammensetzung in Prozent angegeben wird.

3.3. Jeder Charge muss ein Zertifikat beigefügt sein, das den Gehalt an toxischen Elementen, Mykotoxinen und Pestiziden bestätigt.

3.4. Der Gehalt an toxischen Elementen, Mykotoxinen und Pestiziden wird nach dem festgelegten Verfahren überwacht.

4. METHODEN ZUR BESTIMMUNG DER QUALITÄT

4.1. Probenahme - gemäß GOST 10852.

4.2. Bestimmung von Farbe und Geruch – gemäß GOST 27988.

4.3. Bestimmung der Luftfeuchtigkeit - gemäß GOST 10856.

4.4. Bestimmung von Unkraut- und Ölsaatenverunreinigungen – gemäß GOST 10854.

4.5. Bestimmung des Schädlingsbefalls – nach GOST 10853.

4.6. Bestimmung des Gehalts an toxischen Elementen – gemäß GOST 26927, GOST 26928, GOST 26930 – GOST 26934, Mykotoxinen und Pestiziden – nach vom Gesundheitsministerium der UdSSR genehmigten Methoden.

Abschnitt 3, 4. (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

5. TRANSPORT UND LAGERUNG

5.1. Beim Platzieren, Transportieren und Lagern von Senfkörnern müssen folgende Bedingungen berücksichtigt werden:

a) durch Feuchtigkeit:

Samenzustand

Feuchtigkeit, %

bis zu 8 inkl.

mitteltrocken

St. 8 bis 12 inkl.

nass

St. 12 bis 14 inkl.

b) je nach Verschmutzung:

Samenzustand

Unkrautverunreinigung, %

Ölverunreinigung, %

rein

bis zu 2 inkl.

bis zu 6 inkl.

mittlere Reinheit

St. 2 bis 5 inkl.

St. 6 bis 10 inkl.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

Elektronischer Dokumenttext
erstellt von Kodeks JSC und überprüft gegen:
offizielle Veröffentlichung
Ölsaaten:
Sa. GOST. -
M.: Standartinform, 2010

Genehmigt Beschluss des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrats der UdSSR vom 11. August 1971 N 1400

Zwischenstaatlicher Standard GOST 9159-71

„SENFSAMEN (INDUSTRIELLE ROHSTOFFE). ANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG UND LIEFERUNG. TECHNISCHE BEDINGUNGEN“

Senfkörner (industrieller Rohstoff). Anforderungen an staatliche Einkäufe und Lieferungen. Spezifikationen

Anstelle von GOST 9159-59

Informationen

1. Entwickelt und eingeführt vom Beschaffungsministerium der UdSSR

Entwickler

ALS. Belilovskaya, Ph.D. Technik. Naturwissenschaften (Themenleiter); T.A. Saprykina, Ph.D. Technik. Wissenschaften

2 Genehmigt und in Kraft gesetzt durch Beschluss des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrats der UdSSR vom 11.08.71 N 1400

3 Anstelle von GOST 9159-59

4 Verweisen Sie auf regulatorische und technische Dokumente

5 Die Gültigkeitsdauer wurde gemäß Protokoll Nr. 5-94 des Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (IUS 11-12-94) aufgehoben.

6 Neuauflage (Oktober 1988) mit Änderungen Nr. 1, 2, 3, genehmigt im September 1984, September 1986, November 1990 (IUS 12-84, 10-86, 2-91)

Diese Norm gilt für Senfkörner, die über das staatliche Beschaffungssystem beschafft und zur industriellen Verarbeitung geliefert werden.

Sek. 1 (Gelöscht, Änderung Nr. 2).

2. Technische Anforderungen

2.1. Die Grundnormen, nach denen Zahlungen für geerntete Senfkörner erfolgen, sind in der Tabelle aufgeführt. 2.

Tabelle 2*

2.2. Restriktive Normen

2.2 1. Restriktive Normen für geerntete und gelieferte Senfkörner sind in der Tabelle angegeben. 3.

Tisch 3

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.3. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

2.4. Beschaffte und gelieferte Senfkörner müssen hitzebeständig, in einem gesunden Zustand sein und den charakteristischen Geruch normaler Senfkörner aufweisen (ohne muffige, schimmelige oder fremde Gerüche).

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.4a. Anforderungen an die Qualität exportierter Senfkörner werden in einer Vereinbarung (Vertrag) zwischen dem Lieferanten und einer ausländischen Wirtschaftsorganisation oder einem ausländischen Käufer festgelegt.

Auf Antrag der Staatskommission des Ministerrats der UdSSR für Ernährung und Beschaffung können die Standards und Qualitätsindikatoren importierter Senfkörner in einer Vereinbarung (Vertrag) einer ausländischen Wirtschaftsorganisation geändert werden.

(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 3).

2.5. Zusammensetzung von Unkraut- und Ölsaatenverunreinigungen

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.5.1 (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

2.5.2 Zu den Unkrautverunreinigungen zählen:

der gesamte Durchgang durch ein Sieb mit Löchern von 1 mm Durchmesser;

im Rest auf einem Sieb mit Löchern von 1 mm Durchmesser:

mineralische Verunreinigungen (Erde, Sand, Kieselsteine ​​usw.);

organische Verunreinigungen (Spreu, Teile von Stängeln und Schoten, Samenfilme usw.);

Samen aller Wildpflanzen;

Samen von Kulturpflanzen, die nicht als Ölsaaten gelten;

Senfkörner sowie Raps-, Raps-, Indau-, Ackersenf- und Leindottersamen, durch Selbsterhitzung oder Trocknung verdorben, verkohlt, schimmelig, faul – alle mit deutlich verdorbenem Endosperm.

2.5.3. Zu den öligen Verunreinigungen zählen Senfkörner:

zerbrochen, zerdrückt und korrodiert;

gekeimt;

stark unterentwickelt – mickrig;

unreif - grün;

durch Selbsterhitzung oder Austrocknung beschädigt, schimmelig, frittiert, mit deutlich veränderter Farbe der Schale und des Endosperms.

Zu den öligen Verunreinigungen zählen auch Samen von Raps, Raps, Indau, Ackersenf und Leindotter, ganz und beschädigt, die nicht mit der Art der Schädigung als Unkrautverunreinigung in Zusammenhang stehen.

2.5.2 - 2.5.3. (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

3. Akzeptanz

3.1 Akzeptanzregeln – gemäß GOST 10852.

3.2 Senfkörner, die Verunreinigungen von Raps, Raps, Indau, Ackersenf, Leindotter oder anderen Ölsaaten enthalten, die mehr als 15 % der Masse aller Samen ausmachen, werden zusammen mit Verunreinigungen als Mischung von Senfkörnern mit anderen Feldfrüchten akzeptiert, wobei ihre Zusammensetzung in Prozent angegeben wird.

3.3 Jeder Charge muss ein Zertifikat beiliegen, das den Gehalt an toxischen Elementen, Mykotoxinen und Pestiziden bestätigt.

3.4 Die Kontrolle des Gehalts an toxischen Elementen, Mykotoxinen und Pestiziden erfolgt nach dem festgelegten Verfahren.

4. Methoden zur Qualitätsbestimmung

4.1 Probenahme – gemäß GOST 10852.

4.2 Bestimmung von Farbe und Geruch – gemäß GOST 27988.

4.3 Bestimmung der Luftfeuchtigkeit – gemäß GOST 10856.

4.4 Bestimmung von Unkraut- und Ölsaatenverunreinigungen – gemäß GOST 10854.

4.5 Bestimmung des Schädlingsbefalls – gemäß GOST 10853.

4.6 Bestimmung des Gehalts an toxischen Elementen – gemäß GOST 26927, GOST 26928, GOST 26930 – GOST 26934, Mykotoxinen und Pestiziden – nach vom Gesundheitsministerium der UdSSR genehmigten Methoden.

Sek. 3, 4. (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

5. Transport und Lagerung

5.1. Beim Platzieren, Transportieren und Lagern von Senfkörnern müssen folgende Bedingungen berücksichtigt werden:

a) durch Feuchtigkeit:

b) je nach Verschmutzung:

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

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* Tabelle 1. (Ausgenommen, Änderung Nr. 2).

** Nach Vereinbarung zwischen der Beschaffungsorganisation und dem Lieferanten sind Samenfeuchtigkeitsgehalt und Unkrautgehalt in Senfkörnern mit strengeren Standards zulässig, sofern es möglich ist, diese Samen in Bedingungen zu bringen, die ihre Sicherheit gewährleisten.